> F ü h r e r s c h e i n k l a s s e B <
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
-
- zGM max. 3.500 kg
- zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
- auch mit Anhänger zGM bis max. 750
kg
oder
- mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF 17)
Eingeschlossene Klassen:
Bemerkung:
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten a 45 Min.
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
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> F
ü h r e r s c h e i n k l a s s e B 96 <
Fahrzeugkombinationen aus
- einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und
- einem Anhänger zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.
Mindestalter
- 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF 17)
Bemerkung
- Die Schulung erfolgt ausschließlich in der Fahrschule
- Gesamtdauer der Schulung mindestens 7 Stunden a 60 Min.
- Der Bewerber muss keine Prüfung ablegen
- Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese wird zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde
vorgelegt
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"B 196" - Klasse B mit
Schlüsselzahl 196
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren
(oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters
von 25 Jahren erreicht hat.
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen
Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
- zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr
liegen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht
vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht
möglich.
Fahrerschulung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in
einer Fahrschule.
Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.
Antragstellung
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ und eines
aktuellen biometrischen Lichtbildes.
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> F
ü h r e r s c h e i n k l a s s e AM <
Folgende Fahrzeuge dürfen gefahren werden
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Für alle Fahrzeugarten gilt:
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cbm bei Verbrennungsmotoren
- Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren (keine Fremdzündung) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen
(ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen).
Mindestalter:
Eingeschlossene Klassen:
Bemerkung:
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
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> F
ü h r e r s c h e i n k l a s s e A1<
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 cbm
- Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3Nachtfahrten a 45 Min.
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Bonus beim stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, hat beim
Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:
- keine Theorieprüfung, nur prakt. Prüfung
- keine Sonderfahrten
Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und
die Klasse A2 erwerben möchte, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen
- die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
- eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
Wer von A1 direkt nach A aufsteigt, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen
- die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
- eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
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> F
ü h r e r s c h e i n k l a s s e A2 <
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt und 3Nachtfahrt a 45 Min.
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Bonus beim stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, hat beim
Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:
- keine Theorieprüfung, nur prakt. Prüfung
- keine Sonderfahrten
Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die
Klasse A erwerben möchte, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen
- die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1
Nachtfahrt
- eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
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> F ü h r e r s c h e i n k l a s s e A <
Krafträder (auch mit
Beiwagen)
- Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
Dreirädrige
Kraftfahrzeuge
Dreirädrige
Kraftfahrzeuge
- Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
- Leistung mehr als 15 kW
Mindestalter
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als
15kW
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2
Jahren
Eingeschlossene
Klassen
Bemerkung
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und
Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt und 3Nachtfahrt a 45
Min.
- Theoretische und praktische Prüfu ng erforderlich